18 Aug., 2021
In NRW gibt es zwei Organisationen, die den Freien Wählern zuzuordnen sind. Landesverband Freie Wählergemeinschaften NRW (Interessenverband der Freien und Unabhängigen Wählergemeinschaften in NRW) Freie Wähler Nordrhein-Westfalen ( Partei und Vereinigung Freie Wähler NRW) Hier ein Versuch, den Zusammenhang dieser beiden Organisationen kurz zu erklären: Die UWG Langenberg als Beispiel legt (wie viele andere FWGs/UWGs, Freie Wähler,..., auch) großen Wert auf eine vor Ort betriebene Politik. Denn wir sind der Meinung, dass wir am besten wissen, was wir vor Ort brauchen und wollen uns nicht von Politikern in Düsseldorf oder Berlin sagen lassen, was für uns richtig ist. Nun besteht die Welt jedoch nicht nur aus Langenberg. Die Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Flächennutzungspläne, usw., die auch in Langenberg anzuwenden sind, werden in überregionalen Gremien entschieden und damit sind wir doch nicht mehr so frei und unabhängig wie sich das manch einer wünscht. Der Zusammenschluss auf Kreisebene in dem Kreisverband der FWG/UWG im Kreis Gütersloh ist, denke ich, allen geläufig. Weiter ist die UWG Langenberg (als Verein , keine einzelne Personen) Mitglied im Landesverband NRW . Dies ist ein Zusammenschluss von vielen Ortsgruppen mit unterschiedlichen Namen in NRW. Hauptziel ist es, ein Austausch unter den einzelnen Vereinen zu organisieren und wir möchten dass bei den Kommunalwahlen die Stimmen zusammen gezählt werden. Dies ist für die Besetzung der Regionalräte und Landschaftsverbände in NRW wichtig. Dieses "Zusammenzählen" der Stimmen wurde gegen den Willen der etablierten Parteien vor Gericht erstritten! Dann tauchte die Partei "Freie Wähler" aus Bayern in NRW auf und es gab ein Gezerre über die Vorherrschaft in NRW, vor allem zwischen den Verantwortlichen und Vorständen. Am Ende einigte sie sich darauf, nah zusammen zu arbeiten. In den Orten, wo es eine Wählervereinigung gibt, die dem Landesverband angehört, wird die Partei "Freie Wähler" keinen eigenen Ortsverband gründen und damit als Konkurrenz zum Ortsverband der UWGs/FWGs auftreten, andererseits können einzelne Personen aus unseren Ortsverbänden Mitglied in der Partei Freie Wähler sein. Dies sollte in der Ortssatzung verankert sein. Üblicherweise dürfen wir als Mitglied einer Wählergemeinschaft nicht gleichzeitig Mitglied in einer Partei sein. Damit haben wir, so finde ich, eine gute Lösung gefunden. Einerseits als Gruppe vor Ort unabhängig und frei zu sein, andererseits durch einzelne Mitglieder in den weitergehenden politischen Bereichen vernetzt zu sein. Verfasst von Norbert Heinrichsmeier 2. Stellv. Vorsitzender der Kreis-FWG/UWG im Kreis Gütersloh