Verabschiedung des Haushaltes 2024

März 04, 2024

In der Sitzung vom 04. März 2024 wurde der Haushalt 2024 verabschiedet. Lesen Sie hier die komplette Haushaltsrede unseres Fraktionssprechers Dirk Holtkamp:

Haushaltsrede der FWG-UWG Kreistagsfraktion für das Haushaltsjahr 2024

Sehr geehrter Herr Landrat Adenauer,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Kreistages


Das Gute vorweg, die FWG-UWG Kreistagsfraktion wird dem Haushalt 2024 zustimmen.

Wie bereits im letzten Jahr kritisch angemerkt steigen die Aufwendungen der freiwilligen uns steuerbaren Leistungen. Dem Anstieg von 2022 auf 2023 um 6,4 Millionen € folgt nun ein weiterer Anstieg um 3,3 Millionen € auf stolze
35 Millionen €. Die Befürchtungen vom letzten Jahr, dass es einen erneut deutlichen Anstieg bei diesen Leistungen gibt haben sich bestätigt.

Wir als Kreis können diese Steigerungen nicht mehr abfangen. Es kann nicht sein, wenn z. B. eine als Verein eingetragene Einrichtung einen Spender verliert, dass der Kreis einfach für diesen finanziellen Ausfall einspringt. Dies ist nur eines von vielen Beispielen.

Da unser Antrag auf einfrieren der Zuschüsse auf den Stand 2023 keinen Zuspruch fand, werden wir frühzeitig im Jahr 2024 Anträge auf Einsparungen stellen, damit die Einrichtungen wissen mit welchen Geldmitteln sie im Jahr 2025 auskommen müssen und sich frühzeitig andere Einnahmequellen oder Sparpotentiale suchen können.

Nicht nur bei den freiwilligen und steuerbaren Leistungen muss der Rotstift angesetzt werden. Auch die Kreisverwaltung muss in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich nach Einsparpotentialen suchen.

Ein erster Ansatz könnte die Einstellung der kostenlosen Zurverfügungstellung von Zeitschriften für Kreistagsmitgliedern sein, hier lassen sich schon ein paar tausend Euro im Jahr sparen.

Hier gehen wir davon aus, dass diese bereits zum Eckwertebeschluss für den Haushalt 2025 am 01.07.2024 vorgelegt werden.

Verwundert hat uns als FWG-UWG Fraktion, dass nur die FDP und wir Anträge auf Reduzierung der Kosten bzw. Ausgaben für den Haushalt 2024 eingebracht haben.

Bei den übrigen Fraktionen scheint das Spendierhemd immer noch zu groß zu sein. Da werden Anträge auf Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für Kreistagsmitglieder gestellt, da soll eine Kampagne zur Stärkung der Tagespflege gestartet werden.

Für Standortmarketing sollen 20 Tsd € für 2024 und sogar 70 Tsd € für 2025 und 2026 ausgegeben werden auch wenn dies weniger als in Jahr 2023 sind.

Ein weiterer Anspruch an uns als Kreistagsmitglieder muss es sein, den Kreishaushalt nicht ins unermessliche steigen zu lassen. Von 2022 zum Entwurf für 2024 ist der Kreishaushalt vom 643 auf 780 Mill. Euro angestiegen, Dies sind mehr als
21 % Steigerung. Was auch noch zu berücksichtigen ist, dass ab 2025 die „ausgelagerten Kosten für die Bekämpfung von CoVid 19 und die Aufwendungen für den Ukrainekrieg haushaltswirksam werden.

Die Städte und Gemeinden im Kreis Gütersloh erhöhen Ihre Steuern um einerseits ihre eigenen Haushalte einigermaßen darstellen zu können. Anderseits werden durch die höheren Umlagezahlungen an den Kreis diese Einnahmen verbraucht.

Sollte die Änderung der Grundsteuerreform im Jahr 2025 wirklich greifen, befürchten wir noch höhere Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis.
Hier müssen wir als Politik gegensteuern. Die Städte und Gemeinden und auch der Kreis Gütersloh haben erstmal kein Einnahmeproblem, sondern ein Ausgabeproblem. Dieses muss wie bereits mehrfach erwähnt gelöst werden.

Der Umzug des Jobcenters in das neue Gebäude ist im 1.Hbj. 2024 fest eingeplant. Bisherige Außenstellen können aufgelöst werden, hier versprechen wir uns Synergieeffekte und Einsparung u. a. bei den Bewirtschaftungskosten von Gebäuden. Erfreulich ist auch, dass der gesteckte Kostenrahmen wohl eingehalten wird.

Das neue Bevölkerungsschutzzentrum bereitet uns leichte Sorgen. Die Kosten weichen doch erheblich von der ursprünglichen Kostenplanung ab. Dies ist nicht nur durch die kleine Erweiterung der Gebäudefläche zu erklären. Wir hoffen, dass die steigenden Baukosten durch gute Arbeit im begleitenden Arbeitskreis reduziert werden können.

Ausdrücklich begrüßen wir die Entscheidung das die Sondereinheit Krad zum Katastrophenschutz im Kreis Gütersloh etabliert wird. Dass der Kreis Gütersloh als einer der Ersten diese Sondereinheit bekommt ist sicherlich auch ein Verdienst des Kreis- und stv. Bezirksbrandmeister Dietmar Holtkemper, der sich immer für die Belange des Feuerwehrwesens einsetzt.

Bei Stalag 326 hat sich die Hartnäckigkeit, auch wenn wir dafür kritisiert worden sind, ausgezahlt. Durch unser gemeinsames Nein mit der CDU-Fraktion uns anderen konnten wir erreichen, dass im jetzigen Kompromissvorschlag die Belastung des Kreises um die Hälfte auf 210.000 € plus Inflationsausgleich begrenzt wird. Auch die allgemeinen Investitionskosten können reduziert werden, da große Neubauten nicht mehr vorgesehen sind. Trotzdem wird es eine Gedenkstätte bleiben und werden, die von nationaler Bedeutung ist. Wäre es nach den Fraktionen der Bundesampel gegangen, wären die Belastungen auch für den Kreis Gütersloh wesentlich höher ausgefallen.

Schlussendlich möchten wir uns bei der gesamten Verwaltung bedanken die uns zu jeder Zeit mit Rat und Tat zur Verfügung stand.

von Günter Wittkowski 02 Feb., 2024
Am Freitag 26.01.2024 hat die FWG-UWG Kreistagsfraktion ihre Haushaltsberatung für das Jahr 2024 unter Beteiligung des Kreiskämmerers Herrn Poppenborg abgehalten. In der Sitzung wurden Anträge zum Haushalt 2024 erarbeitet. Diese sind an die Ausschüsse "Bildung, Kultur und Sport" und "Wirtschaft, Digitalisierung, Finanzen und Rechnungsprüfung" adressiert. Die FWG/UWG-Kreistagsfraktion stellt folgende Anträge:  Die Peter-August Böckstiegel Stiftung zahlt den für 2023 nicht in Anspruch genommen Anteil des Kreiszuschusses für die Stromkosten zurück bzw. wird der Überschuss auf den Zuschuss für das Haushaltsjahr 2024 angerechnet. Zum Antrag Die freiwilligen und steuerbaren Leistungen des Kreises Gütersloh werden in allen 4 Kategorien auf den Haushaltsansatz des Jahres 2023 in Höhe von maximal 31.844.736 € festgesetzt. Zum Antrag
von Günter Wittkowski 25 Sept., 2023
Nach einer langen und teilweise turbulenten Diskussion zunächst im Kreisausschuss und anschließend auch im Kreistag hat eine Mehrheit den Vorschlag der Verwaltung mit ergänzenden Vorschlägen der FDP und den Grünen zum Umbau der Gedenkstätte nicht zugestimmt. Ein Alternativvorschlag der CDU, quasi mit einem weißen Blatt Papier unter Teilnahme aller Beteiligten ein neues Konzept zu erarbeiten, fand ebenfalls keine Mehrheit. Was nun aus der Gedenkstätte wird bleibt abzuwarten.
von Günter Wittkowski 15 Sept., 2023
Erinnerungskultur ist ein wichtiger Bestandteil unserer Geschichte – ganz besonders in der heutigen Zeit. Die Gedenkstätte Stalag 326 moderat auszubauen und zu pflegen ist uns als FWG/UWG wichtig. Die geplante Erweiterung der Gedenkstätte Stalag 326 hat bei den Bürgern zu einer hitzigen Debatte geführt, die nicht nur die Verantwortung für die Erinnerungskultur der Geschichte, sondern auch die große finanzielle Belastung für den Haushalt des Kreises und der Kommune in den Fokus rückt. Stalag 326 steht schon seit vielen Jahren als Gedenkstätte zur Verfügung. Viele interessierte Schüler und Schülerinnen, Eltern und weitere Personen wie z. B. Angehörige der dort ruhenden russischen Soldaten und Zivilisten haben diesen Ort bereits besucht und können dieses auch weiterhin ohne Einschränkungen tun. Bei einem geplanten Ausbau-Budget von 64 Millionen Euro und Betriebskosten von jährlich 4,6 Millionen Euro stellt sich jedoch die Frage, ob diese Investition in die Erweiterung der Gedenkstätte gerechtfertigt ist. Unter den heutigen Bedingungen ist so ein Großprojekt in seinen finanziellen Auswirkungen und Belastungen nicht ansatzweise verlässlich und vorhersehbar zu kalkulieren, so wie der LWL selber darlegt. Die allgemeinen Baukosten sind in den letzten 3 Jahren um 41,2% gestiegen. Auch haben sich seit der Erstvorstellung im Jahr 2020 die Rahmenbedingungen enorm verändert. Deutschland hat mit einer hohen Inflationsrate, hohem Flüchtlingsaufkommen und einer Energie- und nun vielleicht auch einer Wirtschaftskrise zu kämpfen. Mit dem Wissen der stetig wachsenden finanziellen Belastungen für den Kreis Gütersloh und den einzelnen Kommunen und somit auch auf jeden Steuerzahler im Kreis Gütersloh durch Ausbau der Schulen und Kindergärten, den Ukrainekrieg und vieles mehr, sind dieser Ausbau und die Weiterentwicklung in unseren Augen nicht vertretbar. Bei einem Haushaltsetat von 600 Mio. € von denen über 95% Pflichtausgaben sind, verbleibt nur ein geringer Teil der Einnahmen die der Kreis als freiwillige Ausgaben verwalten kann. Von den 27 Millionen, die wir als freiwillige Ausgaben bereits verplanen, würden die ca. 500Tsd € für Stalag 326 die frei verfügbaren Mittel des Kreises dauerhaft einschränken. Deswegen können wir als FWG/UWG diesem überdimensionierten Ausbau und der -Weiterentwicklung der Gedenkstätte Stalag 326 so nicht zustimmen. Wir hoffen deshalb, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung keine Mehrheit findet. Die Trennung von Polizeischule und Stalag 326 könnte trotzdem erfolgen. Hierdurch wird endlich die notwendige eigenständige zusammenhängende Fläche hergestellt. Dem Vorschlag, den Förderverein finanziell deutlich stärker zu unterstützen, können wir zustimmen. Sofern dann noch die Stadt Schloss Holte-Stukenbrock ihre finanzielle Zusage für Stalag 326 aufrecht erhält, sehen wir gute Chancen dass der Förderverein seine Arbeit auf hohem Niveau weiterführen kann. Hier könnte auch geprüft werden, inwieweit eine Zusammenarbeit mit den Einrichtungen in Hemer und Bocholt sinnvoll und möglich wäre.
09 März, 2023
In der 12. Sitzung des Kreistags am Montag, 6. März, stand die Verabschiedung des Haushalts 2023 auf der Tagesordnung. Traditionell halten in dieser Sitzung die Fraktionsvorsitzenden ihre Haushaltsreden, für die FWG/UWG war das Dr. Annegreth Schütze. Die komplette Haushaltsrede finden Sie hier zum Nachlesen.
28 Jan., 2022
Nach dem Lückenschluss der A33 hat sich die Verkehrsbelastung auf der B68 verändert. Dies ist der Grund dafür, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen geändert wurden. Siehe dazu den Bericht aus dem Haller Kreisblatt vom 26.01.2022.
25 Sept., 2021
Zu TOP 11: Wahl des erweiterten Vorstandes
18 Aug., 2021
In NRW gibt es zwei Organisationen, die den Freien Wählern zuzuordnen sind. Landesverband Freie Wählergemeinschaften NRW (Interessenverband der Freien und Unabhängigen Wählergemeinschaften in NRW) Freie Wähler Nordrhein-Westfalen ( Partei und Vereinigung Freie Wähler NRW) Hier ein Versuch, den Zusammenhang dieser beiden Organisationen kurz zu erklären: Die UWG Langenberg als Beispiel legt (wie viele andere FWGs/UWGs, Freie Wähler,..., auch) großen Wert auf eine vor Ort betriebene Politik. Denn wir sind der Meinung, dass wir am besten wissen, was wir vor Ort brauchen und wollen uns nicht von Politikern in Düsseldorf oder Berlin sagen lassen, was für uns richtig ist. Nun besteht die Welt jedoch nicht nur aus Langenberg. Die Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Flächennutzungspläne, usw., die auch in Langenberg anzuwenden sind, werden in überregionalen Gremien entschieden und damit sind wir doch nicht mehr so frei und unabhängig wie sich das manch einer wünscht. Der Zusammenschluss auf Kreisebene in dem Kreisverband der FWG/UWG im Kreis Gütersloh ist, denke ich, allen geläufig. Weiter ist die UWG Langenberg (als Verein , keine einzelne Personen) Mitglied im Landesverband NRW . Dies ist ein Zusammenschluss von vielen Ortsgruppen mit unterschiedlichen Namen in NRW. Hauptziel ist es, ein Austausch unter den einzelnen Vereinen zu organisieren und wir möchten dass bei den Kommunalwahlen die Stimmen zusammen gezählt werden. Dies ist für die Besetzung der Regionalräte und Landschaftsverbände in NRW wichtig. Dieses "Zusammenzählen" der Stimmen wurde gegen den Willen der etablierten Parteien vor Gericht erstritten! Dann tauchte die Partei "Freie Wähler" aus Bayern in NRW auf und es gab ein Gezerre über die Vorherrschaft in NRW, vor allem zwischen den Verantwortlichen und Vorständen. Am Ende einigte sie sich darauf, nah zusammen zu arbeiten. In den Orten, wo es eine Wählervereinigung gibt, die dem Landesverband angehört, wird die Partei "Freie Wähler" keinen eigenen Ortsverband gründen und damit als Konkurrenz zum Ortsverband der UWGs/FWGs auftreten, andererseits können einzelne Personen aus unseren Ortsverbänden Mitglied in der Partei Freie Wähler sein. Dies sollte in der Ortssatzung verankert sein. Üblicherweise dürfen wir als Mitglied einer Wählergemeinschaft nicht gleichzeitig Mitglied in einer Partei sein. Damit haben wir, so finde ich, eine gute Lösung gefunden. Einerseits als Gruppe vor Ort unabhängig und frei zu sein, andererseits durch einzelne Mitglieder in den weitergehenden politischen Bereichen vernetzt zu sein. Verfasst von Norbert Heinrichsmeier  2. Stellv. Vorsitzender der Kreis-FWG/UWG im Kreis Gütersloh
01 März, 2021
Der Haushalt für das Jahr 2021 ist ein Haushalt, der viele Unwägbarkeiten in sich birgt. Im letzten Jahr mit großer Sorgfalt vom Kreiskämmerer aufgestellt, ist das Zahlenwerk heute doch schon etwas wackelig. 
18 Jan., 2021
Gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode konnte sich die FWG/UWG Kreistagsfraktion mit einem wichtigen Antrag durchsetzen. Es ging um die Aufwandsentschädigungen der Ausschussvorsitzenden der Fachausschüsse des Kreistages.  Im Jahr 2017, zur Mitte der Legislaturperiode, hatte die Landesregierung gestattet, den Ausschussvorsitzenden die doppelte Aufwandsentschädigung zu gewähren. Begründet wurde diese Regelung mit dem deutlichen Mehraufwand durch Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen. Bereits 2017 hielt die FWG/UWG-Fraktion diese Regelung nur für die Monate für begründet, in denen tatsächlich Sitzungen stattfanden. Die Mehrheit des Kreistages entschied jedoch, die doppelte Aufwandsentschädigung jeden Monat zu gewähren. Mit einem Antrag, die doppelte Aufwandsentschädigung nur für die Monate zu zahlen, in denen tatsächlich Ausschusssitzungen stattfinden, war die FWG/UWG-Fraktion jetzt erfolgreich. Alle Fraktionen stimmten unserem Antrag zu. Unserer erfolgreicher Antrag spart für den Kreis Kosten in Höhe von 40.000,- Euro jährlich, was Steuerzahler zugute kommt.
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